Zwei Tiny Houses aus Holz auf Rädern

Tiny House Baugenehmigung: Was ist erlaubt?

Von Clara Flemming Am 6. August 2021

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Tiny Häuser sind seit einigen Jahren ein beliebtes Wohnkonzept, von dem nicht nur passionierte Camper begeistert sind. Die kleinen Gebäude bieten Ihnen größte Flexibilität, sofern Sie auf Rädern gebaut werden und transportabel sind. Ob Sie für ein Tiny House eine Baugenehmigung brauchen, hängt von kleinen - aber wesentlichen - Faktoren ab. Sie können sich Ihren Wohntraum günstig erfüllen und im Tiny House minimalistisch oder luxuriös leben.

Kleine Bauten rechtlich einordnen

Brauche ich für ein Containerhaus eine Baugenehmigung? Diese Frage stellen sich Bauherren, die ihren Wohnraum verringern und durch die Reduzierung ihres Besitzes ein neues Lebensgefühl genießen wollen. Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, da die rechtliche Einordnung auf unterschiedlichen Faktoren beruht. Hauptsächlich wird der kleine Bau in drei Kategorien aufgeteilt.

  1. Es gibt das klassische Tiny House, das ortsungebunden ist und auf Rädern errichtet wird.
  2. Dann gibt es Mini-, Klein- und Modulhäuser.
  3. Und schließlich das Containerhaus, das in der Regel aus einem um- und ausgebauten Seecontainer errichtet und auf einem Plattenfundament aufgesetzt wird.

Die rechtliche Einordnung entscheidet darüber, ob Sie für Ihr Tiny House eine Baugenehmigung benötigen oder ob Sie es als Wohnmobil anmelden dürfen.

Sind Tiny Häuser genehmigungspflichtig?

Wo Sie Ihr Tiny House aufstellen dürfen, hängt ebenso wie die Notwendigkeit einer Baugenehmigung vom Haustyp und von der Nutzung ab. Hinzu kommen die Vorschriften der jeweils gültigen Landesbauordnung, die Ihnen zum Beispiel eine Aufstellung im Wald oder auf Ihrem Privatgrundstück untersagen kann.

Ein Haus auf Rädern ist ohne Baugenehmigung realisierbar und kann zum Beispiel in Ihrem Garten, auf einem Campingplatz oder auf einem Pachtgrundstück platziert werden. Nutzen Sie das Haus als Ferienobjekt, kann es in einem speziellen Ferienpark abgestellt werden.

Anders verhält es sich, wenn Sie ein Containerhaus oder ein Tiny Haus ohne Räder bauen möchten. In diesem Fall gelten die Vorschriften für ein Wohnhaus, da das kleine Bauwerk auf einer Bodenplatte erbaut und damit ortsgebunden ist. Ehe Sie einen Bau planen, sollten Sie eine Bauvoranfrage bei der Kommune stellen. Denn auch auf Ihrem eigenen Grundstück gibt es bundesländerspezifische Unterschiede und Vorgaben, was zum Beispiel die Dachform und den Haustyp in einer Siedlung betrifft.

Dauerhaft im Tiny House wohnen - Voraussetzungen

Für die dauerhafte Bewohnung eines ortsgebundenen Tiny House muss Ihr Grundstück zwei Voraussetzungen erfüllen. Es muss als Baugrundstück / Wohngrundstück zugelassen und erschlossen sein.

Auch das Häuschen selbst muss, sofern es nicht als Wohnmobil angemeldet wird, für eine Baugenehmigung als Wohnhaus einige essenzielle Merkmale aufweisen.

  • Die Deckenhöhe in Aufenthaltsräumen muss in den meisten Bundesländern mindestens 240 cm hoch sein.
  • Ein Bad und eine Küche müssen vorhanden und mit einem Fenster, oder mit einer adäquaten Lüftung gestaltet sein.
  • In einigen Bundesländern ist ein Blitzableiter für Tiny Häuser aus Holz vorgeschrieben.
  • Bei Dauerwohnsitzen müssen die Treppen, Fluchtwege und Fenster sowie Türen den Vorschriften der Landesbauordnung entsprechen.

Die wichtigste Voraussetzung ist dennoch Ihr Wunsch, sich zu verkleinern und mit wenig Platz auszukommen. Für Familien mit Kindern sind winzige Häuser nur bedingt geeignet. Gegen ein Haus auf Rädern ohne Baugenehmigung spricht dennoch nichts, wenn Sie gerne campen oder ein eigenes Wochenendhäuschen besitzen möchten.

Sind Wohncontainer genehmigungspflichtig?

Möchten Sie Ihren Wohnsitz in ein Containerhaus verlegen, ist Ihr Containerhaus genehmigungspflichtig. Sie bauen es als festen Wohnsitz auf einer Bodenplatte, wodurch die Ausnahmeregelung für temporäre Bauten entfällt. In den meisten Bundesländern gilt die Regelung für temporäre Bauten 3 Jahre und entfällt dementsprechend, wenn Ihr Containerhaus zur Verkleinerung Ihres Wohnraums dienen soll und dauerhaft bewohnt wird. Hier handelt es sich um eine unbefristete Nutzung, sodass Sie für Ihr Containerhaus eine Baugenehmigung brauchen und die gleichen Verfahren wie beim konventionellen Hausbau durchlaufen.

Hinweis
Die Einhaltung der aktuellen Wärmeschutzverordnung ist verbindlich. Sie haben den Vorteil, dass ein Seecontainer diese Vorschrift einhalten lässt. Sollte der Bauantrag aufgrund des Designs abgelehnt werden, gibt es Möglichkeiten der Außenverkleidung, die ein Containerhaus an die "ortsübliche Bebauung" anpassen.

Wohnen im Container - Vorschriften

Für ein Containerhaus als Wohnsitz brauchen Sie neben der Baugenehmigung eine Vielfalt weiterer Dokumente. Alle Auflagen im Brandschutz, in der Statik und in den Energiestandards müssen erfüllt werden. Sie müssen für die Standsicherheit des kleinen Gebäudes sorgen und nachweisen, dass es Schnee- und Windlasten standhält. Abstandsflächen und Grenzflächen zu Nachbargrundstücken sind im gleichen Maße wie beim Massivbau einzuhalten.

Wenn Sie Ihren Hausbau aus einem oder mehreren Seecontainern wie den Bau eines klassischen Eigenheimes behandeln und den gesetzlich vorgeschriebenen Anschluss an die öffentliche Versorgung vornehmen, steht dem dauerhaften Bewohnen nichts entgegen.

Wann braucht man keine Baugenehmigung?
  • ein Haus auf Rädern ist ohne Baugenehmigung möglich
  • Tiny House als Wochenendhaus auf "Sondergrundstücken zur Erholung" ist genehmigungsfrei
  • Stichwort Campingplatz: Das Tiny House fällt nicht unter das Baurecht
  • das Minihaus wird als Wohnmobil zugelassen
  • bei temporären Bauten (in der Regel bis zu einer Standzeit von 3 Jahren) kann genehmigungsfrei gebaut werden

Häufige Fragen zum Aufstellen von Tiny Häusern

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