

Es gibt einige genehmigungsfreie Bauten im Außenbereich. Sie können beispielsweise ein Gartenhaus genehmigungsfrei errichten oder ein Carport ohne Baugenehmigung bauen. Auch für kleine Geräteschuppen oder Mauern und Zäune brauchen Sie im Regelfall keinen Antrag zu stellen. Doch ganz so einfach ist es nicht, da es keine einheitliche Regelung der Bundesländer für genehmigungsfreie Bauvorhaben gibt. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie ohne Genehmigung bauen können und in welchen Fällen es sicherer ist, beim zuständigen Bauamt vorzusprechen.
Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis für Ihr geplantes Bauvorhaben. Sie bedarf der Antragstellung und einer plausiblen Darstellung aller Details Ihrer Bauplanung. Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie auf Ihrem erschlossenen Baugrundstück alles errichten können. Es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben, aber es gibt eine ganze Reihe an Bauvorhaben, die auf der Genehmigungspflicht beruhen.
Die Baugenehmigung ist nach ihrer Erteilung 3 Jahre gültig, an die vertraglichen Auflagen gebunden und bei Kontrollen auf der Baustelle vorzulegen. Bei Verstoß gegen die Regeln oder beim genehmigungspflichtigen Bauen ohne Erlaubnis drohen empfindliche Bußgelder und der Abriss des Gebäudes.
Wie bereits angesprochen, variieren die Maßangaben für verfahrensfreie Bauvorhaben von Bundesland zu Bundesland. Genehmigungsfrei sind
Anlagen für Heizung, Lüftung und Abwasser kann man ebenfalls als genehmigungsfreie Bauvorhaben betrachten.
Beim Bauanzeigeverfahren handelt es sich um einen vereinfachten Bauantrag, der für bestimmte Bauvorhaben möglich ist. Mit dieser Methode sparen Sie Zeit und Kosten, da das Anzeigeverfahren schneller abgewickelt wird und obendrein günstiger als ein Bauantrag ist. Ob Sie das Anzeigeverfahren nutzen können oder einen klassischen Bauantrag stellen müssen, hängt vom Bebauungsplan ab. Wenn Ihr Grundstück einem B-Plan unterliegt und Sie sich strikt an den Bebauungsplan halten, gilt Ihr Vorhaben nach einem Zeitraum von 4 Wochen als genehmigt - sofern vorab keine Ablehnung bei Ihnen einging.
Folgende Unterlagen sind beim Anzeigeverfahren vollständig einzureichen. Hinweis: Eine Nachreichung ist in diesem Fall nicht möglich.
Der "Schwarzbau" ist in Deutschland eine Straftat, die mit hohen Geldbußen geahndet wird. Je nach Größe und Umfang des Projekts, dass Sie ohne Baugenehmigung bauen, kann das zuständige Bauamt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro anberaumen. Trotz Bußgeldzahlung darf das Bauwerk aber nicht stehenbleiben. Der Abriss ist eine Folge, mit der Sie beim genehmigungspflichtigen Bauen ohne Baugenehmigung rechnen sollten.
Neben dem Schwarzbau auf Ihrem Grundstück kann ein größerer Ausbau im Haus zu einer kostenintensiven Angelegenheit werden. Wenn Sie beispielsweise ein denkmalgeschütztes Gebäude nach Ihren Vorstellungen umbauen und dafür keine Genehmigung de zuständigen Behörde haben, ist eine Nutzungsuntersagung mit Anweisung zum Rückbau (Wiederherstellung des Originalzustands) möglich.